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Wechselmodell entspricht Kindeswohl

In einem wenig beachteten Urteil hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entschieden, dass es dem Wohl des Kindes dient, wenn dieses gleichen Kontakt zu beiden Elternteilen hat.

Das Oberlandesgericht erkennt an, dass es (bis zur Einschulng) auch bei räumlicher Distanz zwischen den Eltern vorteilhaft sei, wenn das Kind zunächst erst einmal zu beiden Elternteilen die Bindung festigen und vertiefen kann. Bis dahin sollte das Wechselmodell praktiziert werden.