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Neues GmbH-Recht: Inkrafttreten

Inkrafttreten des neuen GmbH-Rechts nicht vor Ende 2007!

Die Bundesverwaltung beabsichtigt, die Revision des Obligationenrechts (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht) z usammen mit dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) in Kraft zu setzen. Der Bundesrat setzte Teile des RAG auf den 01. November 2006 in Kraft (SR 935.71; Verordnung über die vorzeitige Inkraftsetzung der organisatiorischen Bestimmungen des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005).
Nachdem der Bundesrat die fünf Mitglieder des Verwaltungsrates der neuen Behörde gewählt hat, beginnt nun (unter Leitung des neuen Direktors) der Aufbau der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde: Ernennung eines Direktors (in der Zwischenzeit wurde Fank-Oliver Schneider mit Amtsantritt per 01. Januar 2007 gewählt) sowie Anstellung der Mitarbeitenden der Behörde, Festlegung des Sitzes der Behörde und der Erlass der Richtlinien. Gemäss Einschätzung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes kann die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde ihre Tätigkeit erst in der zweiten Jahreshälfte 2007 aufnehmen.
Demnach kann das RAG erst gegen Ende 2007, ev. Beginn 2008 in Kraft gesetzt werden. Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision des Obligationenrechts mit dem RAG verknüpft ist, ist mit dem neuen GmbH-Recht nicht vor Ende 2007, ev. Beginn 2008 zu rechnen.