Aktuelles

Neues Kollektivanlagegesetz (KAG)

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 22. November 2006 entschieden, das Kollektivanlagegesetz (KAG) auf den 01. Januar 2007 in Kraft zu setzen. Die Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen wird ebenfalls am 01. Januar 2007 in Kraft treten.

Das KAG sieht neue Rechtsformen vor, welche in das Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsregisterverordnung und die Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister sind entsprechend ergänzt worden und werden ebenfalls am 01. Janaur 2007 in Kraft treten.

(Schreiben vom 29. November 2006 des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister an die kantonalen Handelsregisterbehörden)

Mustertexte zu den neuen Rechtsformen des KAG finden Sie in Kürze auf dieser Homepage!