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Neue Gesellschaftsformen durch das Kollektivanlagegeschäft

Das neue Kollektivanlagegesetz (KAG) wird voraussichtlich per 01. Januar 2007 in Kraft treten und das Anlagefondsgesetz ersetzen. Mit dem KAG werden die rechtlichen Grundstrukturen für kollektive Kapitalanlagen und neue Gesellschaftsformen geschaffen. Das KAG bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen. Als kollektive Kapitalanlage gilt ein vertragliches und gesell­schaftlich organisiertes Aufbringen von Kapital zur gemeinschaftlichen Anlage unter Fremdverwaltung der Kapitalanlage bei gleichmässiger Befriedigung der Anlagebedürfnisse der Anleger. Die neu geschaffenen Gesellschaftsformen werden als „Investmentgesellschaft mit variablem Kapital“ (SICAV), als „Investmentgesellschaft mit fixem Kapital“ (SICAF) und als „Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen“ bezeichnet.