Ordentliche Gesellschafterversammlung: Anpassungen an das neue Recht berücksichtigen!
Für viele Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) steht in den nächsten Wochen die ordentliche Gesellschafterversammlung an. Dieses Jahr sollten jedoch nicht nur die üblichen Traktanden behandelt werden, sondern direkt auch die Anpassungen an das neue GmbH-Recht und das neue Revisionsrecht vorgenommen werden. Wenn Sie sich bereits jetzt mit der Überprüfung und Revision Ihrer Gesellschaftsstatuten befassen, ensteht Ihnen der geringstmögliche Aufwand und Ihre GmbH entspricht bereits den aktuellen gesetzlichen Anforderungen! Sie wissen nicht genau, was zu tun ist? Sämtliche Informationen hierzu finden Sie unter dem Sonderthema GmbH-Recht!