Aktuelles

Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt

Aufgrund der heutigen Regelung sind die Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) nur der letzten drei Jahre auf abrufbar (beschränkter Suchzeitraum). Meldungen über Privatkonkurse sind maximal während einem Jahr zugänglich. Diese Ordnung verunmöglicht es den Rechtssuchenden, nach Ablauf von einem Jahr (resp. drei Jahren) die massgebliche Version einer SHAB-Publikation zur Verfügung zu haben. Die vorliegende nationalrätliche Motion will erreichen, dass nicht mehr die elektronische (online) Fassung, sondern die gedruckte Ausführung des SHAB massgebend ist.