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Revision des Scheidungsrechts: Aufhebung der Bedenkfrist

Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, müssen nach Anhörung durch das Gericht den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten bestätigen. Die Revision sieht vor, diese von der Praxis wiederholt kritisierte Bedenkzeit aufzuheben und es dem Gericht zu überlassen, ob es die Eheleute nötigenfalls zu mehreren Anhörungen einladen will. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickt einen Vorentwurf zur Änderung des Scheidungsrechtes in die Vernehmlassung.Art. 111 ZGB würde neu wie folgt lauten: „1 Verlangen die Ehegatten gemeinsam die Scheidung und reichen sie eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen mit den nötigen Belegen und mit gemeinsamen Anträgen hinsichtlich der Kinder ein, so hört das Gericht sie getrennt und zusammen an. Die Anhörung kann aus mehreren Sitzungen bestehen. 2 Hat sich das Gericht davon überzeugt, dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruhen und die Vereinbarung mit den Anträgen für die Kinder genehmigt werden kann, so spricht das Gericht die Scheidung aus.“