Systemisch-lösungsorientierte Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren
Familiengerichtlichen Sachverständigen ist es möglich, mittels systemischer Interventionen Familien zu begutachten. Das sogenannte lösungsorientierte Gutachten soll zur Einigung zwischen den Eltern beitragen. Der beiliegende Aufsatz beschreibt die Anforderungen, die in (deutscher) rechtlicher und psychologischer Hinsicht an systemisch–lösungsorientierte Sachverständige gestellt werden, und setzt sich mit der systemischen Methodik der Begutachtung in Kindschaftssachen auseinander.
Anders jedoch am Bezirksgericht AT-Bregenz.
Siehe Gutachten von IFB Fachstelle für Kindes- und Erwachsenenschutz in CH-Bern.