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Systemisch-lösungsorientierte Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren

Familiengerichtlichen Sachverständigen ist es möglich, mittels syste­mischer Interventionen Familien zu begutachten. Das sogenannte lösungsorientierte Gutachten soll zur Einigung zwischen den Eltern beitragen. Der beiliegende Aufsatz beschreibt die Anforderungen, die in (deutscher) rechtli­cher und psychologischer Hinsicht an systemisch–lösungsorientierte Sachverständige gestellt werden, und setzt sich mit der systemi­schen Methodik der Begutachtung in Kindschaftssachen auseinan­der.

Anders jedoch am Bezirksgericht AT-Bregenz.
Siehe Gutachten von IFB Fachstelle für Kindes- und Erwachsenenschutz in CH-Bern.