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Umfassende Revision des Gesellschaftsrechts in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2007 die umfassende Revision des Gesellschaftsrechts, die das GmbH-Recht modernisiert und die Revisionspflicht für alle Unternehmen neu regelt, auf den 01. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Er hat zu dem die totalrevidierte Handelsregisterverordnung mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen verabschiedet, die auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt.