Scheidungsrecht: Aufhebung der Bedenkzeit
Mitteilung Bedenkzeit (42 kB)
Die obligatorische zweimonatige Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren wird per 01. Februar 2009 aufgehoben. Die Bedenkzeit hatte die gesetzlichen Erwartungen nicht erfüllt und ist – namentlich infolge bereits vorweg unterzeichneter, aber erst nach Ablauf der Zweimonatsfrist versandter Bestätigungen – zu einer blosser Verfahrensformalität geworden.