Aktuelles

Erbrecht – Aus dem Bundesgericht

Erbrecht – Aus dem Bundesgericht (126 kB)Einmal mehr hatte sich das Bundesgericht in einem spannenden erbrechtlichen Urteil mit den Fragen der Herabsetzung, der Auslegung eines Erbvertrages und der Anfechtung von unentgeltlichen Zuwendungen auseinanderzusetzen. Der lesenswerte Entscheid setzt sich besonders subtil mit den Interessen und dem Willen des Erblassers auseinander und zeigt auf, wie schwierig … weiterlesen

Erben in der Schweiz

Entscheid Erbrecht (135 kB)Im Jahr 2000 wurden in der Schweiz 28.5 Milliarden Franken geerbt. Im Vergleich zum Ausland wird in der Schweiz häufiger und mehr geerbt. Erben wird als familiäre Privatangelegenheit und nicht als gesellschaftliches Gerechtigkeitsproblem gesehen. Dies sind die Hauptergebnisse einer Analyse des Erbens, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms „Kindheit, Jugend und … weiterlesen

Verbesserung der Erbberechtigung des überlebenden Ehegatten

Gemäss dem heute geltenden Erbrecht hat der überlebende Ehegatte die Erbschaft des verstorbenen Ehepartners, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, mit dem schwiegerelterlichen Stamm (in der Regel mit dem Geschwistern des verstorbenen Ehegatten) zu teilen. Der gesetzliche Erbteil der Erben des elterlichen Stammes (Schwiegerverwandtschaft) beträgt drei Viertel. Mit der eingereichten nationalrätlichen Motion soll Artikel 462 ZGB … weiterlesen

Erben und Vererben – richtig gemacht vom 26.01.2007

Seminarbericht Erben und Vererben (108 kB)Das Seminar „Erben und Vererben – richtig gemacht“ vom 23. Januar 2006 der Handelskammer Deutschland-Schweiz informierte über die rechtlichen und steuerlichen Fakten, Gestaltungsmöglichkeiten und Konsequenzen des Erbens und Vererbens, der Vermögensübertragung und der Unternehmensnachfolge über die Grenzen Deutschlands und der Schweiz hinweg.Seminarbericht Erben und Vererben

Mehrwertbeteiligung des Ehegatten

Güterrechtliche Szenen (112 kB)Hat eine Ehegatte ohne entsprechende Gegenleistung zur Wertvermehrung eines Vermögenswertes des anderen beigetragen, so hat er mangels anderer schriftlicher Abrede einen Anteil an diesem Mehrwert. An einer Wertvermindungerung hingegen partizipiert der Ehegatte nicht.Tipp: Investiert z.B. eine Ehegatte in das Haus des anderen, halten Sie dies schriflitch und unterzeichnet fest. Gleiches gilt … weiterlesen