Revision des Scheidungsrechts: Aufhebung der Bedenkfrist
Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, müssen nach Anhörung durch das Gericht den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten bestätigen. Die Revision sieht vor, diese von der Praxis wiederholt kritisierte Bedenkzeit aufzuheben und es dem Gericht zu überlassen, ob es die Eheleute nötigenfalls zu mehreren Anhörungen … weiterlesen