Ehegüterrecht: Methoden der Unternehmensbewertung
Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei Sachgesamtheiten wie Geschäftsbetrieben die Aktiven und Passiven im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung als Ganzes zu bewerten sind. Am Anfang steht die Frage, ob das Unternehmen weitergeführt wird oder nicht. Je nach Antwort ist der Fortführungswert oder der Liquidationswert zu ermitteln. Der Liquidationswert bestimmt sich nach dem Preis, der für … weiterlesen